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Kosten

 

Allgemeine Anmerkung zu den Kosten

Die Kosten für meine Leistung werden von privaten Krankenkassen, entsprechend des von Ihnen abgeschlossenen Tarifs, erstattet.
Auch die Beihilfe erstattet, im Rahmen ihrer Bestimmungen, einen Teil der Kosten.

Gesetzlich Versicherte erhalten keine Kostenerstattung durch ihre Krankenversicherung.
Dies gilt auch für freiwillig Versicherte in Ersatzkassen z.B. DAK oder AOK etc.
Im Rahmen der Einkommensteuer-Erklärung können die Kosten als Sonderauslagen geltend gemacht werden. Fragen Sie hierzu auch Ihren Steuerberater.

Erklärung

Bemessungsgrundlage meiner Liquidation ist die Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Entsprechend des unterschiedlichen Zeitaufwandes und der Kombination von Therapieverfahren sind bindende Aussagen zu den Kosten der einzelnen Termine nicht möglich.

Zu Beginn der Therapie und vor jeder Änderung der Therapie werden Sie aber verbindlich über die anfallenden Kosten informiert.

Die Kosten für die erste Untersuchung betragen 45 - 60 € je nach Zeitaufwand und angewendeten Diagnoseverfahren.
Inhalt dieser ersten Untersuchung ist eine ausführliche Erhebung Ihrer Krankengeschichte (Anamnese) und eine Irisdiagnose, sowie notwendige körperliche Untersuchungen. Weiterhin eine ausführliche Beratung mit Erstellung eines Therapieplans und den entsprechenden Verordnungen.
Spezielle Untersuchungen wie klinisches Labor, Spenglersantest, Urinschau oder bioelektronische Funktionsdiagnostik werden gesondert liquidiert.